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Der Versicherungsfall liegt vor, wenn der Versicherte
während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang
ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird,
> eine der in A
oder
> mindestens drei der in B
beschriebenen Aktivitäten ohne
Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
A
Sehen Der Versicherte kann auf beiden
Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr
als 1 150 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen und Hören Der
Versicherte kann weder sprechen noch hören. Nicht sprechen können heißt, er
ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. Nicht hören
können heißt, er ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Sich orientieren Der Versicherte ist nicht fähig, sich
zeitlich, örtlich und zur
eigenen Person zu orientieren.
Hände gebrauchen Der
Versicherte ist weder mit der linken noch mit der rech- ten Hand fähig, einen
Schreibstift zu benutzen und eine Tas- tatur zu bedienen.
B
Gehen Der
Versicherte kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend
zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen Der
Versicherte kann nicht eine Treppe mit zwölf Stufen hinauf- oder hinabgehen,
ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem
Treppengeländer festzuhalten-
Knien oder Bücken Der
Versicherte ist nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um
einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben, und sich dann wieder
aufzurichten.
Sitzen Der
Versicherte ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem
Stuhl ohne
Armlehnen zu sitzen-
Stehen Der Versicherte ist nicht
fähig, zehn Minuten lang zu stehen,
ohne sich abzustützen.
Greifen Der Versicherte ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, einen Wasserhahn zu bedienen.
Arme bewegen Der Versicherte kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke an- ziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und Tragen Der Versicherte ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter wegzutragen.
Auto fahren Aus medizinischen Gründen ist für den Versicherten die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf ihn ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von dem Versicherten zurückgegeben oder ihm entzogen worden sein.
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